Sachverständige für Immobilienbewertung
für Kauf / Verkauf, Erbschaftsregelung, Vermögensregelung, Vermögensfeststellung, Belastung mit Rechten (z.B. Nießbrauch, Erbbaurecht, Wohnrecht, Baulasten etc.), für Gerichte, für steuerliche Zwecke,
nach allen gesetzlichen Verfahren des Baugesetzbuches wie Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert.
Am Ende ergibt sich der Verkehrswert oder in neuerer gesetzlicher Diktion der Marktwert.